Die Fachkonferenzen
Mitglieder
Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. An den Sitzungen der Fachkonferenzen können als Mitglieder mit beratender Stimme je zwei Vertretungen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen
Aufgaben
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusam- menarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachli- chen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaß- nahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie ent- scheidet in ihrem Fach insbesondere über
- Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
- Grundsätze zur Leistungsbewertung
- Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.