Wissenswertes von A-Z

Abteilungsleiter/-innen

Für die einzelnen Jahrgangsstufen sind in unserer Schule Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen zuständig, die zur Schulleitung gehören und sich mit besonderen Aufgabenstellungen der jeweiligen Jahrgänge befassen.

Frau Eberitsch -Jahrgänge 5 und 6

Herr Nolte  – Jahrgänge  7 und   8

Herr Wirth – Jahrgänge  9 und 10

Frau Matthäus-Schieweck – Oberstufe

Kontakt: https://gesamtschulefroendenberg.de/wer-wir-sind/die-menschen/#schulleitung

 

Arbeitsgemeinschaften

Neben dem Unterricht werden an unserer Schule Arbeitsgemeinschaften auf freiwilliger Basis angeboten. Die Arbeitsgemeinschaften umfassen viele Bereiche wie z.B. Sport, Kunst, Musik, Theater, Technik und Umwelt.

Die meisten Arbeitsgemeinschaften werden jahrgangsübergreifend angeboten. Sie finden in der Regel am Freitagnachmittag statt und sind jeweils für ein Schulhalbjahr verbindlich.

Eltern, die eine Arbeitsgemeinschaft anbieten möchten, wenden sich bitte an den Klassenlehrer oder an die Schulleitung.

Ansprechpartner: Frau Kampmann

Beratung zu schulischen Fördermaßnahmen

Ansprechpartner/-in ist das Klassenlehrerteam bzw. die jeweilige Fachlehrerin/ der jeweilige Fachlehrer. Zusätzlich gibt es an unserer Schule für jeden Jahrgang eine Beratungslehrerin bzw. einen Beratungslehrer:

Frau Scharpenberg  – Jahrgänge 5/ 6

Frau Droste  – Jahrgänge -7/8

Frau Friederichs  Jahrgänge 9/10

Für jeden Schüler und jede Schülerin werden Förder-maßnahmen entwickelt, die Gegenstand des Eltern-sprechtages sind.

Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe werden von einem Beratungsteam betreut.

EF: Herr Siepmann/Frau Schlicker/Herr Achterholt

Q1: Herr Jockisch/Herr Schäfer/Frau Bergmann

Q2: Frau Ahlers/Herr Hoffmann/Frau Wozniak

Kontakt: https://gesamtschulefroendenberg.de/wer-wir-sind/die-menschen/#beratungslehrer

Beratung bei Erziehungs- und allgemeinen Lernschwierigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Fröndenberg werden durch die Schulsozialarbeiter

Frau Bornemann, Frau Dorn, Herr Götz, Herr Henry Schopp betreut.

Kontakt: https://gesamtschulefroendenberg.de/wer-wir-sind/die-sozialpadagogen/

Berufsberatungsbüro

Dieses befindet sich im Raum Nr. 435 vor dem Sekretariat.

Zuständig sind für die SEK I

Herr Bues – Donnerstag, 7 Stunde

Herr Engelhardt – Dienstag, 7. Stunde/Mittwoch, 7. Stunde

Frau Friederichs – Mittwoch, 6. Stunde

Zuständig sind für die SEK II

Frau Bergmann – Dienstag, 6. Stunde

Frau Dr. Schlicker – Freitag, 7. Stunde

Kontakt: https://gesamtschulefroendenberg.de/wer-wir-sind/die-menschen/#stubos

Bildung und Teilhabe (BuT)

Einen Anspruch auf Leistungen haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder neben Kindergeld auch den Kinderzuschlag beziehen.

Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung oder das Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort in allen Dienststellen des Jobcenters.

Herr Götz hilft gerne beim Ausfüllen der Antragsformulare. Eltern sollten einen Termin unter  02373/68111-30 vereinbaren.

Büro/Sekretariat

Im Sekretariat arbeiten:

Frau Bannert (Zentrale)   Tel.-Nr.: 68111-00

Frau Holzhauer (Fahrkarten) Tel.-Nr.: 68111-11

Frau Patzkowsky (Mensa und Bücher) Tel.-Nr.: 68111-12

Frau Raffenberg  (Mensa und Bücher) Tel.-Nr.: 68111-12

Ist es Ihrem Kind nicht möglich am Unterricht teilzunehmen melden Sie dieses vor Beginn des Unterrichts an das Sekretariat, das dann die Nachricht an das Klassenlehrerteam weiterleitet.

Kontakt: https://gesamtschulefroendenberg.de/wer-wir-sind/die-menschen/#verwaltung

Cafeteria – FUTTEROASE

Sie wurde von unserem Förderverein im Januar 2000 gegründet. Sie ist täglich in der Zeit von 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr geöffnet. Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Brötchen in verschiedenen Variationen sowie Obst, Milchprodukte, Süßwaren, Kaffee und Tee an. Mit dem Verkaufserlös wird die bewirtschaftete Toilettenanlage finanziert. Über weitere Helfer/-innen freuen wir uns!

Ansprechpartner sind Frau Reeske-Manthey und Frau Schiller, Telefon: 02373-68111-43.

Didaktische Leitung

Die Didaktische Leiterin, Frau Walther, ist zuständig für die Ausgestaltung des Schulprogramms. Hierzu gehören z.B.:

  • Die Koordination der Arbeiten in den einzelnen Fachgruppen
  • Gestaltung von Projekten und Festen
  • Betreuung der Referendare
  • Lehrerfortbildungen
  • Einrichtung von Fördermaßnahmen
  • Mitarbeit von Eltern in den Fachgruppen
  • Koordination von Differenzierungsmaßnahmen
  • Projektunterricht.

Elternbeitrag

Das Lernmittelfreiheitsgesetz NRW sieht vor, dass Eltern jedes Schuljahr einen Eigenanteil für Schulbücher in Höhe von bis zu 26,00€ in der Sekundarstufe I und bis zu 24,00 € in der Sekundarstufe II selbst zu tragen haben. Zusätzlich wird an der Gesamtschule Fröndenberg von allen Eltern ein jährlicher Beitrag für Kopierkosten und Schülerplaner eingefordert. Das ergäbe Gesamtkosten von ca. 40,00 €.

Zur Reduzierung der Kosten haben Elternschaft und Schulkonferenz beschlossen, alle Schulbücher in ein Ausleihverfahren aufzunehmen und einen jährlichen Gesamtbetrag zu leisten  von:

30,00  € für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I,

20,00 €  für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II.

Für nachfolgende Geschwisterkinder, die gleichzeitig an der Gesamtschule Fröndenberg unterrichtet werden, reduziert sich dieser Betrag auf 20,00€ in der Sekundarstufe I bzw. 15,00€ in der Sekundarstufe II.

Elternsprechtag

In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt. Die Terminierung erfolgt auf Vorschlag der Schulleitung und wird durch die Schulkonferenz genehmigt. Der Terminplan ist auf der GSF-Homepage ersichtlich.

Elternvertretung

 Die Elternvertreter der jeweiligen Klassen und Jahrgangsstufen können bei Bedarf über das Sekretariat, Frau Bannert, Telefon: 02373-68111-10, erfragt werden.

Entschuldigung wegen Krankheit

. … Ihr Kind krank ist?

Wenn ein/e Schüler/in erkrankt, müssen folgende Schritte eingehalten werden:

  1. Am 1. Krankheitstag melden die Erziehungsberechtigten die Erkrankung ihres Kindes telefonisch der Schule (Sekretariat: 02373-6811100).
  2. Ab dem 3. Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die am ersten Schulbesuchstag nach der Erkrankung den  Klassenlehrern vorgelegt werden muss.

Weitere Informationen: https://gesamtschulefroendenberg.de/faq/fehlzeitenregelung/ 

Fachkonferenz

Mitglieder der Fachkonferenz sind alle LehrerInnen, die das Fach an der GSF unterrichten. Eltern können beratend daran teilnehmen. Sie haben in der 1. Klassenpflegschaftssitzung des Schuljahres die Möglichkeit, sich für eine oder mehrere Fachkonferenzen aufstellen zu lassen. Die Wahl erfolgt in der 1. Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres.

Fahrradparken

Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung. Es gibt an unserer Schule Fahrradkäfige.

Fahrtenwoche

Der Termin ist immer in der  letzten vollständigen Woche vor den Sommerferien. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte dem Terminplan auf der GSF-Homepage.

Förderverein

Firmierung: „Verein der Elternschaft, Freunde und Förderer der Gesamtschule Fröndenberg/Ruhr e.V.“ Gegründet wurde er 1970. Seine wesentlichen Aufgaben sind: Anschaffung von Ausstattung und besonderen Lehrmitteln, Unterstützung von Projekten, Unterstützung finanzschwacher Familien, Unterhaltung der Toilettenanlage.

Die aktuellen Ansprechpartner finden Sie auf der GSF-Homepage.  Gerne gibt auch Frau Bannert  vom Schulsekretariat (02373/68111-10) Auskunft.

Gesamtschulsportverein (GSV)

Nähere Angaben über das Angebot und den Verein finden Sie  auf der Homepage: www.gsvfroendenberg.de

Hausordnung

Ist im Schülerplaner, den jeder Schüler der Sekundarstufe I erhält, abgedruckt. Sie muss von den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern unterschrieben werden.

Jahrgangspflegschaft

Sie ist ein Gremium, in dem sich die Klassenpflegschaftsvorsitzenden eines Jahrgangs austauschen können.

Die jeweilige Abteilungsleiterin/ der jeweilige Abteilungs-leiter und die Beratungslehrerin/ der Beratungslehrer sollten in der ersten Zusammenkunft und können nach Bedarf bei den weiteren Treffen dabei sein. Die einzelnen Jahrgangs-pflegschaften bestimmen in ihrer ersten Sitzung aus ihrer Mitte einen Vertreter und einen Stellvertreter für die Schulpflegschaft. Sie erstatten der Schulpflegschaft regelmäßig Bericht von ihren Treffen. Wünschenswert ist, wenn sich die gewählten Vertreter ebenfalls bereit erklären, in der Schulkonferenz mitzuwirken.

Klassenfahrten

Sie finden im Jahrgang 6, 9 und 12 statt und sind verpflichtender Bestandteil der Schulpflicht. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken. Die Obergrenze für den Jahrgang 6 beträgt 200 Euro, 300 Euro für den Jahrgang 9 und 370 Euro für die Q1.

Klassenpflegschaft

Die Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft, die aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und Stellvertreter wählt. Sie vertreten ihre Klasse in der Schulpflegschaft. Ab Jahrgang 7 dürfen die Klassensprecher an den Klassenpflegschaften teilnehmen.

Klassenräume

Klassenräume sind der zentrale Lernort Ihrer Kinder. Sie können auch für Zwecke der Klassenpflegschaft genutzt werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den Klassenlehrer.

Landeselternschaft (LEIS)

Er ist eine Versammlung der Elternschaft der Gesamtschulen in NRW. Die Schulpflegschaft benennt Vertreter, die an den Sitzungen teilnehmen.

Weitere Informationen: http://www.leis-nrw.de

Lehrerkonferenz

Sie ist die Konferenz aller Lehrerinnen und Lehrer und wird vom Schulleiter geleitet.

Lehrerrat

Mitwirkungsorgan der Lehrerinnen und Lehrer.

Lernmittel

Die Fachkonferenzen beraten über ihre Einführung und die Schulkonferenz entscheidet darüber.  Vgl. Elternbeitrag

Lernstandserhebung

Sie wird im 8. Jahrgang in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geschrieben. Es handelt sich um feste Termine, die im Terminkalender auf  der GSF-Homepage einsehbar sind.

Lernstudio

Das Lernstudio befindet sich im Raum 536. Die Öffnungszeiten hängen an der Tür aus.

Mediothek

Unsere Schule verfügt über eine Mediothek mit ca. 15.000 Medien (Bücher, CDs, Videos, DVDs, CD-ROMs, Zeitschriften) zu allen Sachgebieten und mit einem ständig aktualisierten Bestand an Kinder- und Jugendbüchern.

Die Schüler/-innen können einen kostenlosen Benutzer-ausweis beantragen, der auch die Ausleihe in der Stadtbücherei ermöglicht.

Öffnungszeiten der Mediothek sind Montag bis Donnerstag von 8.30-14.30 Uhr und Freitag von 8.30-12.00 Uhr. Während der Öffnungszeiten wird die Mediothek von Klassen und Arbeitsgruppen nach Anmeldung genutzt.

Unsere Bibliothekarin, Frau Wehowski, ist den Schülerinnen und Schülern immer gerne behilflich – ob bei Fragen nach dem Sachbuchbestand oder bei der Auswahl einer Lektüre.

Die Mediothek im Zentrum der Gesamtschule ist ein Ort der Begegnung, der besonders gerne in den Pausen genutzt wird. Sie bietet außer der Ausleihe von Medien auch die Gelegenheit zum entspannten Lesen und zur freien Arbeit.

Seit dem Sommer 2005 nehmen alle 5ten Klassen einmal in der Woche an einer „Lesestunde“ teil. In dieser Schulstunde werden sie mit der Nutzung der Bücherei vertraut gemacht und lernen mit dem Lexika- und Sachbuchbestand zu arbeiten. Das Hauptziel dieser Stunde ist aber, die Freude der Schüler/-innen am freien Lesen zu fördern.

Müllstationen

Sie sind bunt und überall, gut erkennbar an   markanten Orten im Schulgebäude und  regen zur Mülltrennung an.

Mittagessen

In der Mensa werden täglich mehrere Menüs angeboten. Der wöchentlich wechselnde Speiseplan hängt im Schulgebäude aus und ist zusätzlich auf der GSF-Homepage einzusehen. Informationen zu den Kosten erhalten Sie im Sekretariat.

Offene Angebote

Sie finden in der Mittagsfreizeit statt. Bis auf wenige Ausnahmen brauchen sich die Schüler/-innen zu diesen Veranstaltungen nicht anzumelden oder sich für ein Halbjahr fest zu binden. Die offenen Angebote werden durch Aushänge bekannt gemacht.

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen sind notwendig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen.

Nach dem Schulgesetz (§53) sind das:

  • der schriftliche Verweis
  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen oder sonstigen Schulveranstaltungen
  • die Androhung der Entlassung von der Schule
  • die Entlassung von der Schule
  • die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen  Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde
  • die Verweisung von allen öffentlichen Schulen

Sie werden vom Schulleiter oder der von der Schulkonferenz eingerichteten Teilkonferenz beschlossen. Die Betroffenen und deren Eltern haben vor der Beschlussfassung Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Jeder kann dazu eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.

Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Rechtliches/Fragen-und-Antworten-zum-Unterricht/Ordnungs-Erziehungsmassnahmen/index.html

Postverteilung

Sie erfolgt immer noch in der Regel durch die Schülerinnen und Schüler. Bewährt hat sich die Verteilung per E-Mail. Am besten ist es, eine Klassenliste mit E-Mail Adressen zu erstellen. Aus Erfahrung der letzten Jahre ist dieser Informationsweg der schnellste und sicherste Weg. Im Umgang mit elektronischen Informationswegen, wie Email, WhatsApp u.ä sind der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte zu beachten.

Schülerplaner

Jede Schülerin und jeder Schüler in der Sek. I erhält am Anfang des Schuljahres einen Schülerplaner. Die Kosten sind durch den Elternbeitrag abgedeckt. Hier tragen Schüler ihre Hausaufgaben ein, Lehrer und Erziehungsberechtigte tauschen Informationen aus. Außerdem ist ein Feld für die schriftliche Entschuldigung vorgesehen.

Der Planer wird wöchentlich von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erziehungsberechtigten abgezeichnet.

Schülervertretung (SV)

Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt ins besondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen. Unterstützt werden sie von bis zu 3 selbst gewählten Verbindungslehrern.

Schulkonferenz

Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  • 6 Lehrervertreterinnen und -vertreter
  • 6 Elternvertreterinnen und -vertretern
  • 6 Schülervertreterinnen und –vertretern sowie dem Schulleiter.

 Schulleitung

Sie besteht aus 7 Personen:

  • Schulleiter – Herr de Vries
  • Stellvertr. Schulleiter – Herr Witte
  • Didaktische Leiterin – Frau Walther
  • Ansprechpartner Jg. 5 – Herr Wirth
  • Ansprechpartner Jg 6 – Herr Nolte
  • Abteilungsleiter 7 und 8 – Herr Nolte
  • Abteilungsleiter 9 und 10 – Herr Wirth
  • Abteilungsleiterin Oberstufe – Frau Matthäus-Schieweck

weitere Informationen: https://gesamtschulefroendenberg.de/wer-wir-sind/die-menschen/#schulleitung

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wird gebildet aus der Gesamtheit der Klassenpflegschaften. Dort werden der Vorsitz und Mitglieder für die Schulkonferenz gewählt. Weiterhin werden Vertreter/-innen für Fachkonferenzen, Landeselternrat und div. Arbeitskreise gewählt.

Der Schulleiter nimmt an den Sitzungen teil; je nach Themen auch noch weitere Lehrer/-innen oder Schülervertreter/-innen.

Termine

Sie sind zu Beginn des Schuljahres weitgehend festgelegt. Bewegliche Ferientage, Konferenzen, Prüfungen, kulturelle Veranstaltungen und vieles mehr sind auf dem Terminplan der GSF-Homepage einsehbar.

Toiletten

Neben den Toiletten im Hauptgebäude gibt es auch eine beaufsichtigte Toilettenanlage, die den sanitären und humanitären Anforderungen voll entspricht. Ein sehr gelungenes Projekt des Fördervereins, das durch die Einnahmen der Cafeteria FUTTEROASE mitfinanziert wird.

Trainingsraum

Maßnahme zur Stärkung des eigenverantwortlichen Lernens. Zielgruppen sind die Jahrgänge 5 bis 8.

weitere Informationen: https://gesamtschulefroendenberg.de/foerdern-und-fordern/padagogische-konzepte/trainingsraum/

Unterrichtszeiten

für die Sekundarstufe I

Stunde Beginn Ende
1. Stunde 07:55 Uhr 08:55 Uhr
2. Stunde 08:55 Uhr 09:55 Uhr
Große Pause 09:55 Uhr 10:20 Uhr
3. Stunde 10:20 Uhr 11:20 Uhr
4. Stunde 11:25 Uhr 12:25 Uhr
Mittagspause 12:25 Uhr 13:30 Uhr
6a Arbeitsstunde 13:30 Uhr 14:00 Uhr
6. Stunde 14:00 Uhr 15:00 Uhr
7. Stunde 15:05 Uhr 16:05 Uhr

für die Sekundarstufe I

Stunde Beginn Ende
1. Stunde 07:55 Uhr 08:55 Uhr
2. Stunde 08:55 Uhr 09:55 Uhr
Große Pause 09:55 Uhr 10:20 Uhr
3. Stunde 10:20 Uhr 11:20 Uhr
4. Stunde 11:25 Uhr 12:25 Uhr
5.Stunde 12:30 Uhr 13:30 Uhr
Mittagspause 13:30 Uhr 14:00 Uhr
6. Stunde 14:00 Uhr 15:00 Uhr
7. Stunde 15:05 Uhr 16:05 Uhr

Vertretungsplan

Er ist notwendig, um täglich die Veränderungen im aktuellen Stundenplan aufzuzeigen. Der Vertretungsplan für den aktuellen und folgenden Tag wird auf einem Bildschirm im Zentrum der Schule angezeigt. Außerdem kann der Vertretungsplan auf der Startseite der GSF-Homepage oder per kostenlosen APP (DSBmobile) auf einem Smartphone abgerufen werden.  Die Zugangsdaten können Sie über die Pflegschaftsvorsitzenden erhalten.

Vertretungsunterricht

Grundsätzlich werden alle ausfallenden Schulstunden vertreten. Bei Ausfall des Nachmittagsunterrichtes in den unteren Jahrgangsstufen ist eine Betreuung bis 15.00 Uhr in der Teestube oder im Lernstudio möglich. In diesem Fall melden Sie Ihr Kind bei Ihrem Klassenlehrerteam an.

Zentrale Prüfungen

Dieses sind die Lernstandserhebungen im 8. Jahrgang, die Abschlussprüfungen im 10. Jahrgang und  die Abitur-prüfungen.

Sie werden an fest vorgeschriebenen Terminen durchgeführt, die im Terminkalender der GSF-Homepage einsehbar sind.