Das oberste Gremium

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Lehrkräf- te sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Schülervertreter vom Schülerrat und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.

Die Schulkonferenz hat an Schulen mit

  • bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, an Berufskollegs 12 Mitglieder,
  • bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder
  • mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder.

Drittelparität

Durch das vierte Schulrechtsänderungsgesetz vom 21. Dezember 2010 wurde die sogenannte Drittelparität in der Schulkonferenz an Schulen mit Sekundarstufe I wieder eingeführt und das Verhältnis der drei Gruppen, der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, neu geregelt.

Die Schulkonferenz kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine höhere Mitgliederzahl beschließen als das Schulgesetz vorsieht. Das Verhältnis der Zahlen der Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter muss jedoch gewahrt bleiben.