Die Klassenkonferenz

Mitglieder

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal. An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sowie deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teil. Dies gilt nicht, soweit es um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht (§ 71 Abs. 3 SchulG).

Aufgaben

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z. B. über Formen des fächerübergreifenden oder projektbezogenen Unterrichts). Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen und über Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen und besonderem persönli- chen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich. An Ordnungsmaßnahmen wer- den Eltern- und Schülervertreter nur dann beteiligt, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.